Das Jahr neigt sich seinem Ende zu. Damit beginnt die Zeit der Planung des neuen Jahresprogramms für die Selbsthilfegruppen. Bis zum 31. Januar können für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Sachsen wieder die Förderanträge für eine kassenartenübergreifende Pauschalförderung bei den gesetzlichen Krankenkassen eingereicht werden. In diesem Jahr wird erstmalig eine begleitende Ausfüllhilfe zum Antrag zur Verfügung gestellt, welche zum Download bereitsteht.
Mit der Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen können Sachkosten, Kosten für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen sowie Kosten für Öffentlichkeitsarbeit bezuschusst werden. Dazu gehören unter anderem:
- Raummieten und Bürobedarf
- Telefon- und Internetkosten im Rahmen der Selbsthilfearbeit
- Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Flyer, Plakate, Standgebühren auf Messen)
- Teilnahme an Kongressen
- Honorare für Referent*innen
- regelmäßige Austausch- und Vernetzungsaktivitäten mit anderen Selbsthilfegruppen
Wer ein besonderes Vorhaben plant, kann über die kassenindividuelle Projektförderung in der Selbsthilfe zusätzlich Fördermittel für zeitlich begrenzte Aktivitäten beantragen. Dazu zählen zum Beispiel Jubiläen, Ausstellungen, Filmprojekte oder einmalige Veranstaltungen. Die Anträge für eine Projektförderung können ganzjährig gestellt werden.
Neue Leitfadenregelungen für die Selbsthilfeförderung
Zum Förderjahr 2026 gibt es wichtige Änderungen im Leitfaden zur Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Diese Anpassungen betreffen sowohl die Antragsstellung als auch die Förderfähigkeit bestimmter Aktivitäten:
- Präzisierter Krankheitsbegriff: Förderfähig sind Gruppen, die sich auf konkrete Krankheiten beziehen, die unterhalb der im Krankheitsverzeichnis aufgeführten Diagnosegruppen liegen.
- Wegfall einheitlicher Verteilungsquoten: Für die Förderung der Selbsthilfestrukturen gibt es keine einheitlichen Verteilungsquoten mehr.
- Klarstellung der gesundheitsbezogenen Aktivitäten: Freizeitangebote, die ausschließlich der allgemeinen Verbesserung des Befindens dienen (z.B. Kreativangebote, Sport, Kino- oder Theaterbesuche), gelten nicht mehr als förderfähig.
- Erleichterung für nicht verbandlich organisierte Gruppen: Fördermittel können künftig auch auf normale Girokonten überwiesen werden.
- Eigenanteile: Notwendige Eigenanteile für Projekte dürfen nicht aus Pauschalfördermitteln finanziert werden.
Diese Neuerungen sollten Selbsthilfegruppen in Sachsen unbedingt beachten, wenn sie ihre Anträge einreichen.
Gut vorbereitet ins Förderjahr 2026
Um Selbsthilfegruppen optimal bei der Antragsstellung zu unterstützen, lädt die Selbsthilfeakademie Sachsen gemeinsam mit der AOK PLUS zur Online-Infoveranstaltung „Förderung der Selbsthilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen“ ein. Seien Sie am 02. Dezember 2025 von 16 bis 17:30 Uhr oder am 12. Dezember 2025 von 14 bis 15:30 Uhr dabei.
Erfahren Sie, wie der Förderprozess abläuft, welche Neuerungen es bei den Antragsformularen gibt und wie Sie Fördermittel in das Folgejahr übertragen können. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen zu stellen.
Die Autorin: Mandy Fleer, Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit in der Selbsthilfeakademie Sachsen.



