Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen – Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?

Ein Aktenregal mit Ordnern.

Selbsthilfegruppen leisten wertvolle Arbeit, die oftmals von finanziellen Beiträgen gesetzlicher Krankenkassen abhängig ist. Die Beantragung dieser Pauschalförderung birgt allerdings Herausforderungen. In diesem Artikel beleuchten wir, auf welche Sie stoßen könnten.

Selbsthilfegruppen stehen regelmäßig vor der Herausforderung, finanzielle Mittel akquirieren zu müssen. Eine wichtige Quelle hierfür bildet die Pauschalförderung der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings ist die Antragsstellung ein Prozess, der gut geplant sein will. Für Selbsthilfeaktive ist es wichtig, bei der Antragstellung besonders auf folgende Punkte zu achten:

Einrichtung eines Gruppenbankkontos

Im Vorfeld der Antragsstellung ist unbedingt ein Gruppenbankkoto einzurichten, da die Fördergelder nur auf ein solches überwiesen werden können. „Es ist wichtig, dass die Verantwortlichkeiten für das Konto klar geregelt sind und dass mindestens zwei Personen Zugang dazu haben, um die Handlungsfähigkeit der Gruppe zu jeder Zeit zu gewährleisten“, betont Ute Milczynski, Fachberaterin für Selbsthilfeförderung bei der AOK PLUS. „Kontoänderungen müssen zügig an die Krankenkassen kommuniziert werden, um Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung und Auszahlung zu vermeiden“, führt sie weiter aus.

Einhaltung der Abgabefrist für die Pauschalförderung

Die Einhaltung von Fristen spielt bei der Pauschalförderung eine entscheidende Rolle: Bis zum 31. Januar 2024 müssen die Gruppen nachweisen, wie sie die Mittel des Vorjahres genutzt haben und gleichzeitig den Antrag für das Jahr 2024 stellen. „Am besten reicht man Mittelverwendungsnachweise und Anträge gemeinsam ein, um den Prozess der Bearbeitung zu beschleunigen“, empfiehlt Ute Milczynski.
Außerdem gilt es zu beachten, dass verspätetes Einreichen zur Kürzung oder sogar Streichung der Fördermittel führen kann.

Neue Gegebenheiten ab 2024

Mit dem kommenden Jahr ändern sich die Zuständigkeiten in der Fördermittellandschaft: Während bislang die AOK PLUS alleinig für die Pauschalförderung zuständig war, teilen sich ab 2024 mehrere Krankenkassen diese Aufgabe. Für viele Selbsthilfegruppen bleibt die AOK PLUS allerdings weiterhin der Hauptansprechpartner. Weiterführende Informationen dazu erhalten Interessierte bei den zuständigen Selbsthilfekontaktstellen.

Weiterhin ist es wichtig, sich im Vorfeld der Antragsstellung zur Pauschalförderung eingehend mit den förderfähigen und nicht-förderfähigen Maßnahmen auseinanderzusetzen. Der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ dient als Informationsgrundlage und Selbsthilfekontaktstellen sowie gesetzliche Krankenkassen stehen bei Fragen beratend zur Seite.

Sie wollen für die kommende Antragsstellung zur Pauschal- und Projektförderung bestmöglich vorbereitet sein? Sie wünschen sich einen kompakten Überblick, was es dabei zu beachten gilt? Dann folgen Sie dem gemeinsamen Ruf der Selbsthilfeakademie Sachsen und der AOK PLUS. Melden Sie sich jetzt für unsere Online-Informationsveranstaltung „Förderung der Selbsthilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen“ am 12. Dezember oder 14. Dezember an!


Der Autor: Elias Albrecht, Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit in der Selbsthilfeakademie Sachsen.